1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Detailliebe Werbeagentur UG (haftungsbeschränkt) (nachstehend „Detailliebe“ genannt) mit ihren Auftraggebern. Gegenstand der AGB sind alle Werk- und Dienstleistungsverträge. Detailliebe erbringt Leistungen im Bereich der Komplettwerbung, Unternehmensmarketing, Suchmaschinenoptimierung, Grafikdesign, Texterstellung, Fotografie, Illustrationen, 3D-Visualisierungen, Webdesign und Programmierung sowie Werbeplanung und ‑gestaltung.
1.2 Der Vertragsschluss mit Detailliebe erfolgt durch die schriftliche oder elektronische Annahmeerklärung des von Detailliebe unterbreiteten Angebots. Die Annahme kann vom Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist Detailliebe nicht mehr an das Angebot gebunden.
1.3 Entgegenstehenden AGBs des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen. Diese werden nicht Vertragsgegenstand. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von Detailliebe nur nach gesonderter Vereinbarung akzeptiert.
2.1 Der vereinbarte Leistungsumfang eines Auftrags richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Fremde Leistungen von Drittfirmen werden nur Vertragsbestandteil, sofern dies vorab schriftlich oder elektronisch vereinbart wurde.
2.2 Detailliebe berät den Auftraggeber im Falle der Beauftragung über alle mit dem Auftrag zusammenhängende Möglichkeiten. Bei dem Auftrag wird Detailliebe berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Werbung angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber mit der Werbung insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird Detailliebe den Auftraggeber unterrichten.
Branchenspezifische Kenntnisse sind von Detailliebe in der Regel nicht zu erwarten. Detailliebe ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Werbung zählen.
Branchenkenntnisse liegen im Bereich der Immobilienwirtschaft vor.
2.3 Dem Auftraggeber werden vor Beauftragung von Leistungen Dritter, die nicht durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt sind oder durch Dritte erbracht werden, jeweils vor Auslösen dieser Kosten entsprechende Kostenvoranschläge in schriftlicher oder elektronischer Form unterbreitet. Detailliebe wird Fremdleistungen erst in Auftrag geben, wenn diese in schriftlicher oder elektronischer Form durch den Auftraggeber bestätigt wurden.
2.4 Vertragsänderungen und ‑ergänzungen sind durch den Auftraggeber in schriftlicher oder elektronischer Form Detailliebe mitzuteilen. Detailliebe wird Vertragsänderungen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Vertrag, insbesondere Vergütung, Leistungsinhalte und Fristen.
2.5 Die für einen Vertrag gültigen Termine und Fristen sind in dem Auftrag festgelegt und zwischen den Parteien verbindliche Vertragsgrundlage, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wird im Rahmen des Projektfortschrittes festgestellt, dass die Einhaltung von Terminen gefährdet ist, z. B. durch fehlende Zuarbeit des Auftraggebers, wird Detailliebe den Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich oder elektronisch informieren und Bedenken anmelden.
2.6 Beauftragt der Auftraggeber während der Vertragsbearbeitung die Veröffentlichung von Material, welches bei Vertragsschluss noch nicht bekannt war und welches nach Auffassung von Detailliebe ethisch und moralisch nicht vertretbar ist oder dem Ansehen von Detailliebe schaden könnte (z. B. pornographische Darstellungen, nationalsozialistisches Gedankengut), ist Detailliebe berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche bis dahin angefallenen Kosten abzurechnen.
3.1 Der Auftraggeber wird Detailliebe mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei der Umsetzung des Vertrages unterstützen. Insbesondere sind Konzeptentwürfe, Textvorschläge, Design- oder Druckvorlagen und Logoentwürfe unverzüglich zu überprüfen und freizugeben. Die Freigaben sind verbindliche Vertragsgrundlage für die weitere Leistungserbringung durch Detailliebe.
3.2 Sollte es bei der Vertragserfüllung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, zu Verzögerungen kommen, die zu einer Verschiebung des Zeitplans führen, bleibt Detailliebe vorbehalten, Leistungen neu zu kalkulieren und eine Erhöhung der Vergütung oder Abschlagszahlung zu verlangen.
3.3 Der Auftraggeber stellt Detailliebe alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Detailliebe sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt. Sofern eine Rückgabe der Daten gewünscht ist, hat der Auftraggeber dies bei der Übergabe schriftlich mitzuteilen. Ansonsten werden die Daten nach Zahlung der vereinbarten Vergütung gem. der gesetzlichen Bestimmungen archiviert oder vernichtet. Der Auftraggeber wird Detailliebe auf Wunsch sämtliche Texte und Materialien, die zur Produktion benötigt werden, in digitaler Form zur Verfügung stellen.
4.1 Es gilt die im Vertrag oder Angebot vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann Detailliebe neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 10 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2 Detailliebe ist berechtigt, Abschlagsrechnungen auf die vertraglich vereinbarte Vergütung zu stellen. Diese sind mit Vertragsschluss schriftlich oder elektronisch zu vereinbaren. Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, so ist das Honorar wie folgt fällig: 30 % nach Auftragserteilung, 40 % nach Konzept-/ Layout-Präsentation und 30 % nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch nur auf Seiten von Detailliebe verfügbar sein.
4.3 Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Detailliebe eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und den vereinbarten Zeitplan anzupassen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers bleibt es Detailliebe vorbehalten, Schadenersatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
4.4 Bei Änderung des Vertragsinhalts oder Abbruch von Aufträgen und sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber, werden Detailliebe vom Auftraggeber alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt. Detailliebe wird in diesem Fall von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.5 Bei Auftragsabbruch, ‑kündigung oder ‑verzögerung, welche der Auftraggeber zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dahin durch Detailliebe erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein Anspruch auf Fertigstellung des Auftrags nach Auftragsabbruch, ‑kündigung oder ‑verzögerung seitens des Auftraggebers entfällt.
4.6 Bei Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfangs werden Detailliebe und der Auftraggeber eine angemessene Anpassung des geschlossenen Vertrages vornehmen, die sich bezüglich der kalkulatorischen Berechnung an der bereits vereinbarten Vergütungsregelung orientiert. Voraussetzung für die Vergütung von Änderungen oder Zusatzleistungen ist in jedem Fall, dass der Auftraggeber einen schriftlichen Zusatzauftrag erteilt hat, mit dem eine Einigung über die zusätzliche Vergütung erfolgt ist.
4.7 Alle in den Angeboten und Aufträgen genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
4.8 Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält sich Detailliebe ein Zurückbehaltungsrecht an den bis dahin geschaffene vertragliche Leistungen vor. Dadurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
5.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher, trägt Detailliebe bei Lieferverpflichtungen unabhängig von der Versandart das Versandrisiko.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf diesen über, sobald die Ware von Detailliebe an das beauftragte Transportunternehmen übergeben worden ist.
5.2 Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat und die Termine von Detailliebe schriftlich bestätigt worden sind. Tritt Verzug auf, den der Auftraggeber zu vertreten hat, kann eine fristgerechte Terminhaltung durch Detailliebe nicht mehr gewährleistet werden.
6.1 Auftraggeber und Detailliebe verpflichten sich unter Einbeziehung aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu strenger Vertraulichkeit.
6.2 Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.
7.1 Die im Rahmen eines Vertrages von Detailliebe oder ihren Fremddienstleistern erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.
7.2 Detailliebe räumt dem Auftraggeber für die vertraglich vereinbarten Zwecke und im vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an den von Detailliebe gelieferten Werken für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsarten ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Europäischen Union. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche Nutzungsrechtsübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung an Detailliebe.
7.3 Soweit Werke von Dritten (insbesondere Fotografen, Illustratoren, Fotomodellen, Webdesignern und sonstigen Kreativen) geschaffen werden, wird Detailliebe dafür Sorge tragen, dass die vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte des Dritten eingeholt und auf Auftraggeber übertragen werden.
7.4 Detailliebe darf, die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren, den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren und sich im Impressum inkl. Verlinkung zur www.werbeagentur-detailliebe.de darstellen, sofern dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen des Auftraggebers offenbart werden. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Detailliebe und Auftraggeber ausgeschlossen werden.
7.5 Die Leistungen und Werke von Detailliebe dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Detailliebe.
7.8 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig. Die Vertragsstrafe beträgt je Zuwiderhandlung 5 % der Auftragssumme. Sollten mehrere Zuwiderhandlungen vorliegen, so wird der Fortsetzungszusammenhang ausgeschlossen.
8.1 Für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke haftet Detailliebe nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
8.3 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden, sofern sie innerhalb der nach dem Stand der Technik üblichen Toleranzen liegen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck sowie dem Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt. Mehr- oder Minderlieferungen bei Druckerzeugnissen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
8.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Detailliebe nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist Detailliebe von ihrer Haftung freigestellt, wenn Detailliebe ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.
9.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen, haftet Detailliebe unbeschränkt.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Detailliebe nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Detailliebe gilt.
9.3 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden übernimmt Detailliebe gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung. Detailliebe tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
9.4 Die Haftung von Detailliebe für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Datensicherungen durch den Auftraggeber eingetreten wäre, es sei denn, die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
9.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit, der durch Detailliebe erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die vertraglich erbrachten Leistungen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Detailliebe ist verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt Detailliebe von Ansprüchen Dritter frei, wenn Detailliebe auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat.
9.6 Detailliebe haftet nicht wegen in den Werbemaßnahmen möglicherweise enthaltenen Sachaussagen in Bezug auf Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Detailliebe haftet auch nicht für design‑, urheber- und markenrechtliche Schutz der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9.7 Sollten Dritte Detailliebe wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten einer vertragsgegenständlichen Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Urheberrechtliche Ansprüche Dritter, insbesondere wenn sie von Verwertungsgesellschaften verwaltet werden auf besondere Vergütung zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild gehen zulasten des Auftraggebers. Detailliebe wird den Auftraggeber in Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor Verwendung des Materials in Kenntnis setzen.
11.1 Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist Leipzig, es sei denn die Parteien haben im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Leipzig.
11.3 Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen die der Schriftform unterliegen sind durch die Textform gem. § 126 b BGB erfüllt.
11.4 Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
11.4 Sollten eine oder mehrere dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war. In gleicher Weise ist mit Regelungslücken zu verfahren.
Stand: November 2023
Download AGB: DETAILLIEBE / Werbeagentur für Immobilienmarketing (PDF 53Kb)